Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Art und Weise, wie wir Bilder erstellen. Systeme wie Stable Diffusion, Dall-E und Midjourney erzeugen auf Basis von Texteingaben beeindruckende 2D- und 3D-Bilder. Dabei scheint der Fantasie keine Grenze gesetzt. Doch während die Technologie beeindruckt, wirft sie auch komplexe rechtliche Fragen auf. Was darf man, und was nicht? Dieser Artikel widmet sich der Rechtslage rund um KI-Bilder.
Was sind KI-Bilder?
KI-Bilder entstehen durch Algorithmen, die aus Texteingaben visuelle Darstellungen erzeugen. Systeme wie Dall-E und Midjourney verwenden dabei riesige Datenmengen aus bestehenden Bildern und Fotos als Trainingsmaterial.
Diese Trainingsdaten ermöglichen es der KI, neue und oft einzigartige Bildkompositionen zu erstellen. Allerdings basiert dieses Verfahren auf Werken von echten Künstlern und Fotografen. Hier entsteht das erste rechtliche Problem: Verletzt das Training der KI-Systeme oder das Erzeugen neuer Inhalte Urheberrechte?
Ein weiteres Anliegen betrifft die Nutzer dieser KI-Bilder. Sie müssen wissen, wie diese Kreationen rechtlich behandelt werden und welche Nutzungseinschränkungen bestehen. Besonders relevant ist dies für kommerzielle Anwendungen wie Corporate Blogs oder Werbekampagnen. Die Diskussionen um diese Themen sind intensiv und noch lange nicht abgeschlossen.
Rechtliche Herausforderungen bei der Nutzung von KI-Bildern
Ein zentrales Thema ist die Frage nach der Urheberschaft von KI-generierten Bildern. Rechtsanwalt Joerg Heidrich, der auch KI-Unternehmen berät, stellt fest, dass solche Werke im Normalfall keinen rechtlichen Urheber haben. Nutzer können daher KI-Bilder frei verwenden, etwa auf ihrer Webseite. Allerdings gilt dies auch für andere Nutzer, die dasselbe Bild verwenden möchten. Dies führt zu einem Mangel an Exklusivität, was in manchen Kontexten problematisch sein kann.
Professor Kristian Kersting von der Technischen Universität Darmstadt weist darauf hin, dass die zugrundeliegenden Gesetze aus einer Zeit ohne generative KI stammen. Er empfiehlt, bei der Nutzung von KI-Bildern stets darauf hinzuweisen, dass sie von einer KI generiert wurden. Zudem betont Kersting, dass große Trainingsdatensätze auch problematische Inhalte enthalten können, wie gewaltverherrlichende oder stereotype Darstellungen. Nutzer müssen daher sorgfältig abwägen, welche Bilder sie tatsächlich verwenden möchten.
Nutzung und Schutz von KI-Bildern
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Frage, ob man verklagt werden kann, wenn man KI-Bilder verwendet. Heidrich hält dies für unwahrscheinlich, solange keine urheberrechtlich geschützten Bilder in die KI-Generatoren hochgeladen werden. Bei bekannten Personen oder Filmfiguren sollte jedoch Vorsicht walten. Kersting ergänzt, dass es theoretisch möglich ist, dass ein von der KI erzeugtes Bild einem aus dem Trainingsdatensatz ähnelt oder gleicht. Ein solcher Abgleich könnte problematisch sein und bedarf weiterer Klärung.
Die Trainingsdaten für KI-Modelle stammen meist aus öffentlich zugänglichen Quellen im Internet. In Europa gibt es Gesetze, die das Text- und Data-Mining erlauben, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Der § 44b des Urheberrechtsgesetzes regelt diese Nutzung und verlangt, dass Vervielfältigungen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Kreative können sich gegen die Nutzung ihrer Werke aussprechen, doch dafür gibt es bisher keinen einheitlichen Standard.
Schutz und Beteiligung von Kreativen
Illustratoren und Fotografen können theoretisch verhindern, dass ihre Werke für das KI-Training genutzt werden, indem sie ein sogenanntes Opt-out im Impressum ihrer Webseite vorsehen. Doch ohne Transparenz über die verwendeten Trainingsdatensätze ist die Einhaltung dieser Wünsche schwer zu überprüfen. Eine mögliche Lösung könnte die Beteiligung von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort oder der VG Bild Kunst sein, die Vergütungsmodelle für Kreative entwickeln.
KI-Bilder versus menschliche Kunst
KI-erzeugte Bilder müssen rechtlich wie andere Bilder behandelt werden, auch wenn sie keine klassischen Urheber haben. Das bedeutet, dass Nutzer bei der Verwendung von KI-Bildern auf Nutzungs-, Urheber- und Drittrechte achten müssen. Drittrechte betreffen insbesondere die Abbildung von Personen, Marken, Gebäuden oder Kunstobjekten. Da KI-Generatoren oft auf bestehende Fotos zurückgreifen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass generierte Bilder Ähnlichkeiten mit realen Personen haben. Dies erschwert die Klärung der Rechte und birgt rechtliche Risiken.
Empfehlungen für die Praxis
Sebastian Deubelli, ein Experte für Bildrechte, rät davon ab, KI-Bilder von Menschen zu verwenden und sich stattdessen auf Landschaften oder Stimmungsbilder zu beschränken. Für Brand-Kampagnen sollte man auf exklusive, von menschlichen Profis erstellte Bilder setzen. Nutzer sollten zudem die Nutzungsbedingungen der KI-Programme sorgfältig prüfen, da diese oft nicht klar geregelt sind und rechtlich noch viele Fragen offenlassen. Probieren sie die verschiedenen Dienste wie ChatGPT, Midjourney oder Gemini von Google einfach kostenlos aus und vergleichen dann die Ergebnisse sowie den Aufwand dahinter.
Fazit zur Rechtslage bei KI-Bilder
Insgesamt bleibt die Nutzung von KI-Bildern eine rechtliche Grauzone, die sich mit der Weiterentwicklung der Technologie und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen weiter klären muss. Bis dahin ist Vorsicht geboten und eine genaue Prüfung der rechtlichen Aspekte unerlässlich.