Kaum haben wir die Thematik rund um Datenschutz bei personalisierte Werbung hinter uns gebracht, kommt auch schon das nächste Problem für Facebook. Dieses Mal geht es um die Handelsbedingungen, die auf dem Marketplace gelten. Die EU-Kommission spricht von einem unfairen Vorteil und dieser kann zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.
Es sind die europäischen Kartellvorschriften, die hier zu einem Thema werden. So geben die EU-Wettbewerbshüter an, dass Meta mit den Bedingungen auf dem Facebook Marketplace gegen genau diese Vorschriften verstößt. Der Fokus bei dieser Kritik liegt vor allem darauf, dass Online-Kleinanzeigendienste, die ihre Werbung auf den Plattformen von Meta schalten möchten, unfaire Bedingungen für den Handel haben. Auch die Verknüpfung des Marketplaces mit Facebook wird als Wettbewerbsvorteil angesehen.
Aber was genau heißt das jetzt für Meta? Tatsächlich dürfte es für den Konzern fast schon zum täglichen Business gehören, sich gegen solche Vorwürfe zu wehren. Wie gut Meta darin ist, darf das Unternehmen jetzt wieder unter Beweis stellen. So besteht nun die Möglichkeit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen und zu erklären, warum diese nicht korrekt sind. Die EU-Kommission prüft die Erklärung dann und gibt bekannt, ob diese anerkannt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies aber noch nicht das Ende für den Marketplace bedeuten. Tatsächlich kann es aber zu einer hohen Geldstrafe kommen.