Google – Zu lockere Entscheidung bei Löschanträgen

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Google – Zu lockere Entscheidung bei Löschanträgen
15. Juli 2014 | 2.762 klicks

Google Suchmaschine„Wie man macht’s, man macht’s falsch.“ Dieses Sprichwort scheint derzeit im Fall von Google besonders deutlich zu werden. Dabei geht es um die zahlreichen Anträge, bei denen entschieden werden muss, ob einzelne Treffer aus der Suchmaschinen-Ergebnissen von Google gelöscht werden, oder eben nicht.

Anfangs sorgten sich viele Internet-Nutzer darum, dass Google möglicherweise nicht „streng“ genug mit diesen Anfragen umgehen könnte. Werden die Ergebnisse überhaupt gelöscht, wenn es wirklich bedenklich ist? Oder löscht Google kaum etwas, weil es schlicht zu viel Arbeit macht?

Nun, diese Fragen scheinen nun geklärt zu sein. Anstatt zu wenig zu löschen, scheint Google mit der Löschung der Suchmaschinen-Ergebnisse für viele Nutzer sogar viel zu locker umzugehen. Von einem Vorwurf zum nächsten, heißt es nun.

Dass Google Links aus den Ergebnissen der Suchmaschine entfernen muss, wenn ein berechtigter Antrag vorgelegt wird, wurde im Mai 2014 vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Unzählige Internet-Besucher haben bereits über 70.000 Anträge gestellt und wollen das neue „Recht auf Vergessen“ in Anspruch nehmen. Dabei sollen mal eben 260.000 Links untersucht werden. Kein Wunder, dass sogar der Internet-Konzern Google scheinbar ein wenig ins Wanken gerät bei dieser schier unendlichen Menge an Daten, die überprüft werden müssen.

Google betont, dass natürlich die Qualität des „eigenen Suchindex erhalten werden soll, daher stehe man jedem Löschantrag kritisch gegenüber“. Im Praxis-Test sieht die Sache scheinbar allerdings ganz anders aus. Bei einem entsprechenden Test wurde der Antrag gestellt, dass ein Blog aus den Ergebnissen gelöscht werden sollte, der lediglich den Text eines bestimmten Autors (ohne Beleidigungen und Verletzung von persönlichen Rechten) kritisiert. Google hätte diesem Antrag eigentlich nicht stattgeben müssen, da definitiv keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt. Doch siehe da: Obwohl es sich nur um eine Meinungsäußerung handelt, wurde der Blog tatsächlich etwa zwei Monate nach dem Antrag aus den Suchmaschinen-Ergebnissen gelöscht.

Auch einige Anwaltskanzlei nahm 80 Test-Anträge vor und kam zu einem ebenso „lockeren“ Ergebnis seitens Google.

„Wir hatten für unsere Mandanten 80 Löschanträge gestellt, darunter auch eher zweifelhaft begründete, bei denen ich nicht viel Hoffnung auf Erfolg hatte. Alle sind durchgekommen. Anscheinend entscheidet sich Google aktuell im Zweifel eher für den Löschantrag. Sie löschen mehr, als sie müssten.“, so Christian Solmecke.

Nun bleibt abzuwarten, wie sich das „Recht auf Vergessen“ in Zukunft entwickeln wird und ob Google nur zu Beginn aufgrund des enormen Andrangs etwas lockerer mit der Lösch-Regelung umgeht. Wir können nur hoffen, dass die „Meinungsfreiheit im Internet“ in Zukunft nicht aufgrund zahlreicher Löschanträge in gewisser Weise aufgehoben wird. Allein dieser Beitrag bei uns – der offensichtlich ein wenig Kritik an der Lösch-Moral von Google inne hat – könnte scheinbar durch einen Antrag aus den Suchmaschinen-Ergebnissen fliegen, obwohl dies absolut unbegründet wäre. Im Zweifel für den Antrag …

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