Bisher war es so, dass die Meta Quest Pro nur mit einem aktuellen Konto bei Facebook genutzt werden konnte. Das soll sich nun ändern. Der Konzern hat entschieden, dass das Produkt nun auch von Nutzern in Anspruch genommen werden kann, die kein Konto im sozialen Netzwerk eröffnen möchten.
Der Grund für die Wandlung dürfte wohl ein Hinweis des Bundeskartellamtes sein, das einige Bedenken geäußert hat. So hieß es, dass die Notwendigkeit eines Facebook-Konto wettbewerbsrechtlich nicht einwandfrei ist. Nun soll es also auch möglich sein, die Brille mit einem anderen Konto einzusetzen. Hierbei handelt es sich um das Meta-Konto. Unter anderem sorgt diese Änderung dafür, dass die VR-Brille nun auch in Deutschland durchstarten kann.
Wenn es um die sozialen Medien geht, kann nur gesagt werden, dass Meta eine zentrale Position hat. Sollte es dabei bleiben, dass die VR-Brille ausschließlich Nutzern zur Verfügung steht, die ein Konto bei Facebook oder bei Instagram haben, ist das problematisch für den Wettbewerb. Die Lösung dazu soll nun das separate Meta-Konto sein. Allerdings gibt das Bundeskartellamt an, dass die Untersuchungen noch nicht komplett abgeschlossen sind. So möchten die Zuständigen prüfen, welche Wahlmöglichkeiten mit dieser Veränderung zur Verfügung gestellt werden und dann entscheiden, ob sich die Bedenken dadurch auflösen lassen.