News in Bezug auf Facebook und nein, es hängt nicht mit dem Dislike-Button zusammen. Es ist fast schon eine Hommage an die Datensicherheit, die in Zusammenhang mit Facebook ja eher nicht so oft genannt wird. Max Schrems ist ein junger Österreicher, der sich nicht mehr damit zufrieden geben wollte, dass sein Daten einfach so in der Welt herumfliegen. Also machte er sich auf den Weg und reichte eine Klage ein. Er war der Ansicht, dass seine Daten in den USA nicht genug geschützt sind und der staatlichen Überwachung unterliegen können. Das spricht aber gegen den Schutz von personenbezogenen Daten.
Die sogenannte Safe Harbor-Vereinbarung ist hier die Grundlage für die Nutzerdaten. Diese Vereinbarung besagt, dass die Daten, die in Europa in das soziale Netzwerk eingegeben werden, durchaus in den USA verarbeitet werden dürfen und zwar auch dann, wenn es sich um Daten von einzelnen Personen handelt. Diese Vereinbarung greift dann, wenn die Unternehmen zusichern können, dass die Daten der Nutzer aus Europa auch ausreichend geschützt sind. Schön in der Theorie, nicht wirklich machbar in der Praxis. Das sieht nicht nur Max Schrems so. Auch der Europäische Gerichtshof ist hier ganz auf der Seite des österreichischen Juristen.
Bei der Gerichtsverhandlung sollte geklärt werden, ob der europäische Facebook-Sitz, der sich in Dublin befindet, sich auf die EU-Grundrechtcharta beziehen muss, die dem Schutz der personenbezogenen Daten dient. Muss sie, hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Zumindest müssen die Behörden in Irland nun die Beschwerde von Schrems prüfen. Dieses Urteil ist aber nicht nur für Facebook , sondern auch für über 4.000 weitere US-Unternehmen möglicherweise ein Meilenstein – negativ gesehen für die Unternehmen, positiv gesehen für die Kunden.